Feuerlöschgeräte & Kennzeichnungen

FEUERLÖSCHER:

Nach der novellierten Arbeitsstättenrichtlinie „Maßnahmen gegen Brände“ ASR A 2.2 versteht man unter:

Löschvermögen die Leistung eines Feuerlöschers, ein genormtes Brandobjekt sicher abzulöschen = sog. Ratings z.B. 27 A ; 233 B

Löschmitteleinheit (LE) ist eine eingeführte Hilfsgröße die es ermöglicht, die Leistungsfähigkeit unterschiedlicher Feuerlöscherbauarten zu vergleichen und das Gesamtlöschvermögen unterschiedlicher Feuerlöscher zu ermitteln.

Für die Grundausstattung dürfen nur Feuerlöscher angerechnet werden, die jeweils über mindestens 6 Löschmitteleinheiten (LE) verfügen.

Die Entfernung von jeder Stelle zum nächstgelegenen Feuerlöscher sollte möglichst nicht mehr als 20 m (tatsächliche Laufweglänge) betragen, um einen schnellen Zugriff zu gewährleisten.

 

 Ausgehend von der Grundfläche der Arbeitsstätte in m² und der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung sind die Löschmitteleinheiten zu ermitteln. Aus der unteren Tabelle ist dann die entsprechende Art, Anzahl und Größe der Feuerlöscher entsprechend ihres Löschvermögens zu entnehmen, wobei die Summe der Löschmitteleinheiten mindestens der Zahl entsprechen muss, die der jeweiligen m² zugeordnet ist z.B: 200 m² = 12 LE = Feuerlöscher mit 43A und 233B

Zuordnung des Löschvermögens zu Löschmitteleinheiten
Löschvermögen
LE Brandklasse A Brandklasse B
1 5A 21B
2 8A 34B
3 55B
4 13A 70B
5 89B
6 21A 113B
9 27A 144B
10 34A
12 43A 183B
15 55A 233B

*Wird ein Feuerlöscher für die Brandklassen A und B eingesetzt und ist dem Löschvermögen für die jeweilige Brandklasse eine unterschiedliche Anzahl von Löschmitteleinheiten zugeordnet, so ist der niedrigere Wert der Löschmitteleinheiten anzusetzen, z. B. 43A und 113B ergeben 6 LE.

KENNZEICHNUNG / BESCHILDERUNG:

In diesem Bereich beraten wir Sie und geben Ihnen die notwendigen Informationen hinsichtlich der Novellierung der Arbeitsstättenrichtlinie zur „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“

ASR A 1.3.

Wir liefern und montieren die passende Beschilderung nach ISO 7010 und BGV A 8.