Pläne & Kennzeichungen

Pläne und Kennzeichnungen professionell erstellt

In öffentlichen und gewerblichen Gebäuden zeigen Fluchtwege und Rettungspläne an, wo sich die nächsten Ausgänge ins Freie befinden.

Wir erstellen für Sie Fluchtwege- und Rettungspläne sowie Feuerwehrpläne und Feuerwehrlaufkarten gemäß den erforderlichen Anforderungen.

Zudem nehmen wir die Neuerstellung, Ergänzung und Aktualisierung der Feuerwehrpläne gemäß DIN 14095 sowie die Fluchtwegplanerstellung gemäß DIN ISO 23601 vor.

 

Feuerwehrpläne DIN 14095

Wir erstellen Feuerwehrpläne nach den Vorgaben der DIN 14095, der örtlichen Bauaufsichtsbehörde und der Feuerwehr.
Ein Feuerwehrplan hilft der Feuerwehr im Ernstfall bei der schnellen Orientierung auf dem Gelände und im Gebäude selbst. Er besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Legende der Bildzeichen und Abkürzungen, einem Übersichtsplan und den Geschossplänen.
Die Feuerwehrpläne werden individuell auf Ihr Unternehmen angepasst.

 

Feuerwehrlaufkarten DIN 14675

Feuerwehrlaufkarten werden nach den Vorgaben der DIN 14675 erstellt. Diese geben den Laufweg zu den einzelnen Brandmeldern wieder. Somit wird eine schnelle Lokalisierung des Brandortes sichergestellt. Um Informationen gut darzustellen, besitzen die Laufkarten auf der Vorderseite eine Gebäudeübersicht und auf der Rückseite einen Detailplan.

 

Flucht- und Rettungswegpläne DIN ISO 23601

Flucht- und Rettungspläne werden nach DIN ISO 23601 erstellt und dienen dem Nutzer, alle notwendigen Informationen über Fluchtwege, Feuerlöscheinrichtungen und Erste-Hilfe Einrichtungen zu erfahren.

 

RWA Gruppenpläne

Der RWA-Gruppenplan zeigt die Zuordnung zwischen dem Auslöser und den jeweiligen Rauch-Wärme-Abzugsöffnungen, damit Einsatzkräfte im Notfall für eine schnelle Entrauchung in einzelnen Bereichen sorgen können.

 

Brandschutzordnungen (Teil A, B und C) gem. DIN 14096

Aufbau und Inhalte einer Brandschutzordnung sind in der DIN 14096 geregelt. Zweck einer Brandschutzordnung ist es, alle Informationen und Regelungen, die im Brandfall wichtig sind, zusammenzutragen und den Beschäftigten bekannt zu geben.
Teil A richtet sich an Personen, die sich in dem betreffenden Betriebsbereich aufhalten
Teil B richtet sich an die eigenen Mitarbeiter eines Betriebes oder öffentlicher Einrichtungen
Teil C richtet sich an Betriebsangehörige, die in der Regel mit speziellen Brandschutzaufgaben vertraut sind und über besondere Betriebskenntnisse verfügen (Brandschutzbeauftragter, Sicherheitsfachkraft)

Sicherheitskennzeichnung / Beschilderung

Als Arbeitgeber unterliegen Sie den Vorschriften der Arbeitsstättenrichtlinie zur „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ ASR A 1.3.
Gern beraten und informieren wir Sie ausführlich zu den aktuellen Bestimmungen. Dazu liefern und montieren wir Ihnen die passende Beschilderung nach ISO 7010 und BGV A 8.