RWA-Anlagen

Maßgebliche Normen: DIN 18232; LBO; VdS

RWA Arten: elektrisch, pneumatisch, pyrotechnisch

RWA Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind Teil des vorbeugenden Brandschutzes. Eine RWA–Anlage besteht aus Rauch- und Wärmeabzugsaggregaten, die vorwiegend mit Fenstern / Lichtkuppeln im Dach des Gebäudes integriert sind. Diese Aggregate öffnen sich im Brandfall automatisch und / oder manuell. Sie geben so die erforderlichen Abzugsöffnungen z.B. Fenster bzw. Lichtkuppeln für Rauch- und Brandgase im Dach frei. Zur weiteren ordnungsgemäßen Funktion einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage gehören ferner Branderkennungselemente, Betätigungs- bzw. Auslösevorrichtungen, Öffnungsaggregate sowie die Energiezuleitungen.

Für Treppenräume sind Rauchabzüge in allen Bundesländern durch die Landesbauordnung vorgeschrieben. Auslösestellen sind im Erdgeschoss, auf dem obersten Treppenabsatz bzw. in jedem dritten Geschoss anzuordnen. Rauchabzugsanlagen können dabei auf Flachdächern in Form von Lichtkuppeln oder Lichtbändern, bei Steildächern als unmittelbar unter der Decke liegende Seitenfenster angeordnet werden.

Wartungen und Intervalle

In regelmäßigen Zeitabständen, nach Angaben des Herstellers, mindestens jedoch jährlich, müssen RWA sowie ihre Betätigungs- und Steuerelemente, Öffnungsaggregate, Energiezuleitungen und ihr Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft von einer Fachkraft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instand gesetzt werden. Die Funktions-Prüfungen und Wartungen sind in einem Betriebsbuch bzw. durch Prüf-Wartungsbericht festzuhalten.