Weiterbildungen & Ausbildungen

Brandschutzhelferausbildung gemäß ASR A 2.2:

Wir bieten Ihnen eine qualifizierte Ausbildung Ihres Personals zum Brandschutzhelfer an. Ebenfalls führen wir Brandschutzunterweisungen durch. Der Arbeitgeber hat nach der Novellierung der ASR A 2.2 eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.

Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend.

Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen Unterweisung.

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