Türfeststellanlagen

Feststellanlagen verhindern die Ausbreitung von Rauch und Bränden

Eine Feststellanlage für Feuerschutzabschlüsse besteht aus:

    • Rauch- oder Thermoschalter zur Detektion eines Brandes und zum automatischen Auslösen der Feststellvorrichtung;
    • Türhaftmagnete oder elektromechanische Türschließer zum Feststellen des Feuerschutzabschlusses;
    • Drucktaster zur manuellen Auslösung des Feuerschutzabschlusses;
    • Stromversorgung für Rauchschalter und Haftmagnete.

Warum sind Türfeststellanlagen so wichtig?

Bevor es zum Ausbruch eines offenen Feuers kommt, entwickelt sich Rauch. Er kann sich im ganzen Gebäude verteilen und ist für Menschen lebensgefährlich, weil er giftige Verbrennungsprodukte enthält und die Sicht behindert. Darüber hinaus kann Rauch ein Gebäude in seiner Bausubstanz schwer schädigen (Chloridschäden). Damit sich Rauch nicht im Gebäude ausbreiten kann, kommen Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse zum Einsatz.

Aus Gründen des baulichen Brandschutzes werden Gebäude in Brandabschnitte geteilt. Die Bauaufsichtsbehörden schreiben vor, dass Türöffnungen in den einzelnen Brandabschnitten mit Rauch- oder Feuerschutztüren verschlossen sein müssen. Die geschlossenen Türen stören jedoch häufig den Betriebsablauf. Das Offenhalten von Feuerschutztüren ist jedoch erlaubt, wenn sie mit einer Feststellanlage versehen sind.

Instandhaltungspflicht von Feststellanlagen

Eine neue deutsche Anwendungsnorm (DIN 14677 – Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse) regelt seit 1. März 2011 die Instandhaltung, insbesondere die regelmäßige Prüfung und Wartung. Die Feststellanlage muss vom Betreiber nun ständig betriebsfähig gehalten und regelmäßig lt. Zulassungsbescheid der einzelnen Anlage auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden. Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, einmal pro Jahr eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vornehmen zu lassen, sofern nicht im Zulassungsbescheid eine kürzere Frist angegeben ist. Pflicht des Betreibers ist es, einen zertifizierten Instandhalter (in der Norm „Fachkraft für Feststellanlagen“ genannt) entweder selbst zu beschäftigen oder eine Fachfirma, die über diese Kompetenz verfügt, mit der Wartung der Feststellanlage zu beauftragen. Art und Umfang der Wartung sind aufzuzeichnen und der Dokumentation der Anlage hinzuzufügen.

Ebenso ist nun die Archivierung der normgerechten Instandhaltungsdokumentation gemäß Anhang B der DIN 14677 Pflicht.

In dieser Dokumentation müssen enthalten sein:

  • die Beschreibung der Lage der Feststellanlage im Gebäude,
  • das Abnahmeprotokoll,
  • eine bauaufsichtliche Zulassung,
  • die Wartungsanleitung,
  • sowie Umfang, Zeitpunkt und Ergebnis der Instandhaltungsmaßnahmen

Die Dokumentation muss aufbewahrt werden und ist auf Verlangen vorzulegen.

Außerdem regelt die neue Norm die maximalen Betriebszeiten der Raucherkennungselemente: Melder ohne Auslöseschwellennachführung sind nach fünf Jahren, Melder mit Verschmutzungsanzeige und Auslöseschwellennachführung nach spätestens acht Jahren auszutauschen.

Diese Norm ist inzwischen in die neuesten Zulassungen des DIBt für Feststellanlagen eingeflossen, sodass ihre Anwendung nun rechtlich verpflichtend ist. Das DIBt war in die Erstellung dieser Norm eingebunden.