Rauchmelder
In Deutschland ist die Verpflichtung zur Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern in der jeweiligen Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer geregelt.
Folgende Räume einer Wohnung müssen durch Rauchwarnmelder überwacht werden:
● Schlafzimmer (dazu gehören auch Gästezimmer)
● Kinderzimmer
● Flure (und andere Räume), die als Rettungsweg dienen
Bei mehrgeschossigen Wohnungen muss auf der obersten Ebene mindestens ein Rauchwarnmelder installiert werden.